Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
· Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Landestheater Coburg. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
· Für Abonnenten gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen – Abonnement (siehe unten).

2. Spielpläne und Anfangszeiten
· Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Publikationen des Landestheaters Coburg ersichtlich (z. B. Monatsspielpläne, Theaterzeitungen). Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
· Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Landestheater Coburg keine Gewähr.

3. Eintrittspreise
· Das Landestheater Coburg veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise, die die Garderobengebühr einschließen, und gibt sie an den Kassen und in den Publikationen des Hauses bekannt. Den gültigen Spielplänen in den offiziellen Publikationen des Landestheaters Coburg sind auch die Preiskategorien der Vorstellungen zu entnehmen.
· Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Eine rückwirkende Ermäßigung nach Kartenkauf ist nicht möglich.
· Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

4. Kartenverkauf und -reservierung
· Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Landestheaters Coburg können an der Theaterkasse im Großen Haus und bei den Vorverkaufsstellen während der jeweiligen Öffnungszeiten oder über das Internet erworben werden.
· Die Abendkassen im Großen Haus und in der Reithalle öffnen jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Hier werden nur Karten für die jeweilige Abendvorstellung verkauft.
· Die Abendkassen im Theater in der Reithalle und den Außenspielstätten verkaufen Eintrittskarten nur gegen Barzahlung.
·Auf Wunsch können telefonisch oder schriftlich bestellte und bezahlte Karten hinterlegt oder zugesandt werden. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 3,00 € an. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Kartenerwerbers.
· Theaterbesucher, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich der Theaterkasse schriftlich mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
· Eine Reservierung von Karten ist telefonisch, schriftlich oder per Fax möglich. Die Reservierung bleibt 14 Tage gültig, längstens jedoch bis zu einer Woche vor der Aufführung.

5. Wahl-Abonnement
· Bei der Einlösung von Wahl-Abo-Karten wählen Sie Vorstellungstermin und Sitzplatz nach Ihren Wünschen und Verfügbarkeit aus. Diese erhalten Sie an der Theaterkasse des Landestheaters Coburg mit Gültigkeit für die jeweils laufende Spielzeit.
· Sie können telefonisch, schriftlich oder per Fax Plätze reservieren. Die Reservierung bleibt 14 Tage gültig, längstens jedoch bis zu einer Woche vor der Aufführung. Ein bestimmter Sitzplatz kann nicht garantiert werden. Für verlorene Wahl-Abo-Karten kann kein Ersatz ausgestellt werden.
· Karten des Wahl-Abonnements können Sie ebenfalls für Veranstaltungen mit Sonderpreisen, beispielsweise Premieren, einlösen – hier zahlen Sie die Preisdifferenz zum regulären Einzelkartenpreis. Das Wahl-Abo ist sofort zahlbar und nur an der Tageskasse im Landestheater Coburg erhältlich.

6. Kartenrückgabe
· Gekaufte Karten können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
· Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten der Theaterkasse innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden.
· Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin durch Rückgabe der Karten an der Kasse oder per Post geltend gemacht werden.
· Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.

7. Nacheinlass
· Zu spät kommende Besucher können erst beim nächsten Einlasszeichen bzw. zur Pause eingelassen werden. Muss in diesem Zusammenhang ein anderer Platz angewiesen werden, um Störungen für die anderen Zuschauer zu minimieren, so besteht kein Anspruch auf Ausgleich einer Preisdifferenz.

8. Hausrecht
· Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung eines bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
· Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
· Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist nicht erlaubt.
· Das Rauchen ist in den Spielstätten des Landestheaters Coburg nicht gestattet.
· Das Betreten der nicht öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Personalbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

9. Haftung
· Das Landestheater Coburg haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte Dritter oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.

10. Bild- und Tonaufnahmen
· Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art können den Besuchern aus rechtlichen Gründen nicht gestattet werden. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
· Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Landestheater Coburg ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

11. Datenschutz
Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen Daten vom Ticketing-Systembetreiber in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Das Landestheater Coburg sowie der Ticketing-Systembetreiber sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.

12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
· Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.
· Gerichtsstand ist Coburg. Es findet deutsches Recht Anwendung.

13. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. August 2016 in Kraft.

14. Weitere Hinweise
· Eine Stunde vor bis eine Stunde nach der Vorstellung wird als besondere Serviceleistung der Stadt Coburg der Schlossplatz für Vorstellungen in der Reithalle als Parkfläche für die Besucher des Landestheaters zur Verfügung gestellt, sofern der Schlossplatz nicht durch eine Sonderveranstaltung belegt ist. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
· Das Landestheater verfügt über eine drahtlose Unterstützung für Hörgeschädigte.