Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
· Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Landestheater Coburg. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
· Für Abonnenten gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen – Abonnement (siehe unten).

2. Spielpläne und Anfangszeiten
· Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Publikationen des Landestheaters Coburg ersichtlich (z. B. Monatsspielpläne, Theaterzeitungen). Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
· Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Landestheater Coburg keine Gewähr.

3. Eintrittspreise
· Das Landestheater Coburg veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise, die die Garderobengebühr einschließen, und gibt sie an den Kassen und in den Publikationen des Hauses bekannt. Den gültigen Spielplänen in den offiziellen Publikationen des Landestheaters Coburg sind auch die Preiskategorien der Vorstellungen zu entnehmen.
· Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Eine rückwirkende Ermäßigung nach Kartenkauf ist nicht möglich.
· Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

4. Kartenverkauf und -reservierung
· Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Landestheaters Coburg können an der Theaterkasse im Großen Haus und bei den Vorverkaufsstellen während der jeweiligen Öffnungszeiten oder über das Internet erworben werden.
· Die Abendkassen im Großen Haus und in der Reithalle öffnen jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Hier werden nur Karten für die jeweilige Abendvorstellung verkauft.
· Die Abendkassen im Theater in der Reithalle und den Außenspielstätten verkaufen Eintrittskarten nur gegen Barzahlung.
·Auf Wunsch können telefonisch oder schriftlich bestellte und bezahlte Karten hinterlegt oder zugesandt werden. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 2,00 € an. Die Versendung erfolgt auf Risiko des Kartenerwerbers.
· Theaterbesucher, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich der Theaterkasse schriftlich mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
· Eine Reservierung von Karten ist telefonisch, schriftlich oder per Fax möglich. Die Reservierung bleibt 14 Tage gültig, längstens jedoch bis zu einer Woche vor der Aufführung.

5. Wahl-Abonnement
· Bei der Einlösung von Wahl-Abo-Karten wählen Sie Vorstellungstermin und Sitzplatz nach Ihren Wünschen und Verfügbarkeit aus. Diese erhalten Sie an der Theaterkasse des Landestheaters Coburg mit Gültigkeit für die jeweils laufende Spielzeit.
· Sie können telefonisch, schriftlich oder per Fax Plätze reservieren. Die Reservierung bleibt 14 Tage gültig, längstens jedoch bis zu einer Woche vor der Aufführung. Ein bestimmter Sitzplatz kann nicht garantiert werden. Für verlorene Wahl-Abo-Karten kann kein Ersatz ausgestellt werden.
· Karten des Wahl-Abonnements können Sie ebenfalls für Veranstaltungen mit Sonderpreisen, beispielsweise Premieren, einlösen – hier zahlen Sie die Preisdifferenz zum regulären Einzelkartenpreis. Das Wahl-Abo ist sofort zahlbar und nur an der Tageskasse im Landestheater Coburg erhältlich.

6. Kartenrückgabe
· Gekaufte Karten können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
· Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten der Theaterkasse innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden.
· Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin durch Rückgabe der Karten an der Kasse oder per Post geltend gemacht werden.
· Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.

7. Nacheinlass
· Zu spät kommende Besucher können erst beim nächsten Einlasszeichen bzw. zur Pause eingelassen werden. Muss in diesem Zusammenhang ein anderer Platz angewiesen werden, um Störungen für die anderen Zuschauer zu minimieren, so besteht kein Anspruch auf Ausgleich einer Preisdifferenz.

8. Hausrecht
· Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung eines bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
· Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
· Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist nicht erlaubt.
· Das Rauchen ist in den Spielstätten des Landestheaters Coburg nicht gestattet.
· Das Betreten der nicht öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Personalbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

9. Haftung
· Das Landestheater Coburg haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte Dritter oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.

10. Bild- und Tonaufnahmen
· Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art können den Besuchern aus rechtlichen Gründen nicht gestattet werden. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
· Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Landestheater Coburg ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

11. Datenschutz
Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen Daten vom Ticketing-Systembetreiber in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Das Landestheater Coburg sowie der Ticketing-Systembetreiber sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.

12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
· Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.
· Gerichtsstand ist Coburg. Es findet deutsches Recht Anwendung.

13. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. August 2016 in Kraft.

14. Weitere Hinweise
· Eine Stunde vor bis eine Stunde nach der Vorstellung wird als besondere Serviceleistung der Stadt Coburg der Schlossplatz als Parkfläche für die Besucher des Landestheaters zur Verfügung gestellt, sofern der Schlossplatz nicht durch eine Sonderveranstaltung belegt ist oder eine Doppelvorstellung im Landestheater stattfindet. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
Bei einer Doppelvorstellung bitten wir die Besucher den Schlossplatz direkt nach der Vorstellung zügig für die nachfolgenden Besucher zu verlassen.
· Das Landestheater verfügt über eine drahtlose Unterstützung für Hörgeschädigte. Die dazu benötigten Kopfhörer sind bei den Logenschließern im 1. Rang kostenlos erhältlich. Körperbehinderten Theaterbesuchern steht eine für Rollstuhlfahrer erreichbare Loge mit separatem Eingang und Aufzug zur Verfügung.


Besondere Bedingungen – Abonnement

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Abonnements, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen festgehalten sind.
Diese Besonderen Bedingungen – Abonnement gelten für die Spielzeit 2019/2020.

· Abo-Ausweis = Eintrittskarte
Ihr Abo-Ausweis gilt als Eintrittskarte für alle Vorstellungen Ihrer Abo-Reihe – bitte zeigen Sie ihn bei Eintritt stets unaufgefordert dem Einlasspersonal vor. Der Abo-Ausweis wird Ihnen mit der Rechnung für das abgeschlossene Abonnement zugeschickt. Das Abonnement ist übertragbar, der Ausweis darf an Dritte weitergegeben werden (Ausnahmen s. u.). Gegenüber dem Landestheater haftet jedoch stets der Abonnent.
Für Rentner und Pensionäre bieten wir das Senioren-Abonnement an, für Eltern und ihre Kinder das Familien-Abonnement. Auf das Große Premieren-Abo, das Kleine Premieren-Abo sowie das Kleine Konzert-Abo erhalten Schüler und Studenten eine Ermäßigung von 50%. Diese Abonnements erhalten Sie gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Rentnerausweis, Schülerausweis). Die Abonnements sind personengebunden, der Ausweis kann also nicht an einen Dritten weitergegeben werden.
Sollten Sie Ihren Abo-Ausweis einmal verlieren, stellen wir Ihnen gegen Zahlung einer Gebühr von 3,00 € gern einen Ersatzausweis aus – bitte legen Sie in diesem Fall einen gültigen Personalausweis an der Theaterkasse des Landestheaters vor. Mit der Erstellung des Ersatzausweises verliert der ursprüngliche Abo-Ausweis seine Gültigkeit.

· Termine tauschen
Sollten Sie einmal einen Vorstellungstermin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Spielzeit gegen einen anderen Termin Ihrer Wahl in der gleichen Kategorie zu tauschen: Bei Abonnements mit acht und mehr Vorstellungen können Sie bis zu fünf Mal tauschen. Bei Abonnements mit sechs oder sieben Vorstellungen können Sie bis zu drei Mal tauschen. Bei Abonnements mit nicht mehr als fünf Vorstellungen können Sie bis zu zwei Mal tauschen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt je Karte und Termin 2,00 €.
Der Kartentausch muss spätestens einen Kassenöffnungstag vor dem ursprünglichen Vorstellungstermin an der Tageskasse im Großen Haus erfolgen. Bitte legen Sie beim Umtausch Ihren Abo-Ausweis vor. Ein Umtausch an einer Abendkasse ist nicht möglich. Umtauschgutscheine können in der jeweils laufenden Saison eingelöst werden – am Ende einer Spielzeit verlieren sie ihre Gültigkeit. Für nicht rechtzeitig getauschte Karten bzw. versäumte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.
Beim Abo-Tausch besteht kein Anspruch auf den gleichen Sitzplatz bzw. die gleiche Preiskategorie, eine mögliche Preisdifferenz kann nicht zurückerstattet werden. Ein bereits getauschter Vorstellungstermin kann aus technischen Gründen nicht ein weiteres Mal umgetauscht werden. Für die Angebote für Schüler und Studenten sowie das Konzert- und Kleine Konzert-Abo ist ein Kartentausch nicht möglich.
Beim Abo-Tausch können Sie auch telefonisch, schriftlich oder per Fax einen Platz reservieren. Die Reservierung bleibt 14 Tage gültig, längstens jedoch bis zu einer Woche vor der Aufführung.
Auf Wunsch können Sie Ihren Umtauschschein auch für eine höhere Kategorie einlösen – dann zahlen Sie den Preisunterschied zum jeweiligen Abopreis in dieser Kategorie. Oder Sie tauschen in eine Sonderveranstaltung (z. B. Premiere) – dann zahlen Sie den Preisunterschied zum regulären Einzelkartenpreis.

· Zahlung
Das Abonnement ist im Voraus bis zum 15. September zu zahlen. Zahlen Sie, wie es für Sie am bequemsten ist! Sie können Ihre Abo-Rechnung per Einzugsermächtigung, an unserer Theaterkasse per EC-Karte, Kreditkarte oder bar zahlen oder den Betrag überweisen. Ab einem Abo-Preis von 100,00 € ist eine Zahlung in zwei gleichen Raten möglich: Die 1. Rate wird dann zum 15. September, die 2. Rate zum 15. Februar fällig. Bitte denken Sie daran, bei Überweisungen Ihre Kundennummer sowie die Rechnungsnummer anzugeben.

· Kündigung
Ein Abonnement wird für die jeweilige Spielzeit geschlossen. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai (Eingangsdatum) der laufenden Spielzeit gegenüber dem Landestheater Coburg schriftlich gekündigt wird. Das Familien-Abonnement sowie die Abonnements für Schüler und Studenten verlängern sich automatisch, solange der Ermäßigungstatbestand vorliegt.

Fritz Frömming, Kaufmännischer Direktor