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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Gültig ab Spielzeit 2010 / 2011


1. Vertrag

a) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kommt ein Vertrag zwischen dem Landestheater Coburg (Rechtsträgerin Stadt Coburg, im Folgenden: das Landestheater) und dem Käufer für die bezeichnete Aufführung zu Stande.

b) Gleichzeitig mit dem Erwerb einer Karte erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

c) Für Abonnenten (Dauerkartenbesitzer) gelten ergänzend die „Besonderen Bedingungen – Abonnement“ in deraktuellen Fassung (siehe unten).

d) Die Plätze im Großen Haus sind infolge der differenzierten Sichtverhältnisse in verschiedene Preiskategorien eingeteilt. Die Eintrittskarte bezeichnet den nummerierten Platz gemäß des Sitzplanes, der an der Theaterkasse aushängt. Der Käufer darf nur den erworbenen Platz einnehmen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz  einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen mit ausdrücklich freier Platzwahl.

e) Für die Studiobühne („Theater in der Reithalle“) und andere Spielstätten gilt eine einheitliche Preiskategorie bei freier Platzwahl, sofern für besondere Veranstaltungen nichts Abweichendes festgelegt wird.

f ) Diese AGB gelten auch dann, wenn die Karte bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

2. Preise

a) Im Preis der Karten sind enthalten: der Grundpreis, die Altersversorgungsabgabe des künstlerischen Personals, die Systemgebühr und die Garderobengebühr.

b) Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn bei Erwerb der Karte ein amtlicher Nachweis für den Ermäßigungsgrund vorgelegt wird. Ferner ist die Berechtigung zur Ermäßigung beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen nachzuweisen. Nach dem Erwerb kann ein Nachlass nicht mehr gewährt werden.

c) Die Eintrittspreise sind der jeweils geltenden Preisliste im Spielzeitheft bzw. der Internetpräsenz zu entnehmen. Für Kinder- und Jugendtheater, bei Vorführungen an Außenspielstätten oder bei Sonderveranstaltungen können abweichende Preise festgesetzt werden.

3. Theaterkasse

a) Die Theaterkasse hat z.B. im Spielzeitheft bzw. auf der Internetpräsenz allgemein bekannt gegebene Öffnungszeiten.

b) Die Theaterkasse nimmt Zahlungen auch mit Verrechnungsscheck, Debit-Bank-Karte (z.B. Maestro, EC) oder gängigen Kreditkarten entgegen. Die Abendkassen an der Studiobühne („Theater in der Reithalle“) und den Außenspielstätten verkaufen Eintrittskarten nur gegen bar.

4. Reservierung, Vorbestellung

Karten können telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Mail reserviert werden. Die Reservierung bleibt maximal 14 Tage gültig, die reservierten Karten müssen spätestens eine Woche vor der Aufführung an der Theaterkasse abgeholt werden. Andernfalls gehen die Karten in den freien Verkauf zurück. Reservierungen werden nicht schriftlich bestätigt. Ein Versand von Karten erfolgt nur gegen Vorkasse per Verrechnungsscheck oder per Kreditkarte im Mail-Order-Verfahren und wenn bis zur Vorstellung noch mindestens 5 Werktage für den Postweg zur Verfügung stehen. Der Versand erfolgt mit einfachem Brief und stets auf Risiko des Bestellers. Für den Postversand wird eine Versandpauschale von 2,00 € erhoben. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, trägt der Kunde die daraus entstandenen Kosten. Die Eintrittskarten verlieren dann sofort ihre Gültigkeit. Bei Zahlungsverzug ist das Landestheater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

5. Haftungsausschluss und Beschränkung

a) Der Besuch der Vorstellungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Landestheater Coburg und seine Mitarbeiter/innen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personen- und Vermögensschäden ist analog zu den Haftpflicht-Bedingungen des Versicherers betragsmäßig begrenzt. Das Landestheater haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.

b) Das Landestheater gewährleistet - ohne Rücksicht auf die Preiskategorie - weder eine bestimmte Sicht- noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung.

c) Bei Absage einer Aufführung aus Gründen, die das Landestheater nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

d) Termin- und Veranstaltungsänderungen, auch kurzfristig, bleiben vorbehalten. Entfällt eine Aufführung aus einem Grunde, den das Landestheater zu vertreten hat - hierzu zählt auch die Erkrankung eines Schauspielers -, kann das Landestheater wahlweise entweder einen verbindlichen Ersatztermin benennen oder die Karten können kostenfrei an der Theaterkasse für eine andere Vorstellung bzw. in einen Wertgutschein umgetauscht werden.

e) Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten oder zur Minderung des Eintrittspreises.

6. Spielstätten

Spielstätten sind das Große Haus und das Studio („Theater in der Reithalle“) des Landestheaters Coburg. Außenspielstätten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

7. Kartenrückgabe / Verlust

a) Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten. Gekaufte Karten können umgetauscht werden. Der Umtausch muss bis spätestens einen Werktag vor der Aufführung an der Tageskasse erfolgen. Ein Umtausch am Aufführungstag ist somit ausgeschlossen. Darüber hinaus können Karten bis 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn zurückgegeben werden. Die Gutschrift des Kartenpreises erfolgt in Form eines Gutscheins. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Es wird eine Stornogebühr von 2,00 € erhoben.

b) Wahlweise kann eine andere Vorstellung des selben Stückes besucht oder die Karte für den Besuch eines anderen Stückes in dieser Spielzeit und in dieser Kategorie umgetauscht werden, ohne dass Anspruch auf die ursprüngliche Preis-Kategorie besteht.
Die Umtauschgebühr hierfür beträgt 2,00 €. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

d) Wird bei Freilichtaufführungen die Vorstellung vor Beginn abgesagt oder vor Ablauf von 45 Minuten Spielzeit abgebrochen, werden die Karten für einen anderen Aufführungstermin dieses Stückes an der Theaterkasse kostenfrei eingetauscht.

8. Nacheinlass / Wiedereinlass

a) Es besteht kein Anspruch auf Nacheinlass/Wiedereinlass nach Beginn der Vorstellung. Es liegt im Ermessen des Landestheaters, ob und wann er erfolgen kann. Bei Verlassen des Landestheaters oder eines anderen Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

b) Das Landestheater behält sich vor, bei Nacheinlass/Wiedereinlass einen Platz anzuweisen, bei dem die Aufführung und die anderen Zuschauer am wenigsten gestört werden, ohne dass Preisdifferenzen ausgeglichen werden.

9. Aufzeichnungsverbot

a) Aus urheberrechtlichen Gründen sind vor, nach und während der Vorstellung Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art untersagt.

b) Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Intendanten.

10. Verhalten während der Aufführungen, Parkmöglichkeiten

a) Mäntel, Schirme u.a. müssen aus feuerpolizeilichen Gründen an der Garderobe abgegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

b) Es besteht kein Anspruch auf eine Pause.

c) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen o.ä. wie auch der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist verboten. Mobiltelefone sind vor Vorstellungsbeginn abzustellen. Das Betreten der nicht öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Personalbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt. Den Anweisungen des Aufsichts- und Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Ebenso können mutwillige Störungen des Theaterbetriebes oder der Vorstellungen, Trunkenheit, Belästigungen der anderen Besucher oder mutwillige Sachbeschädigungen zu unverzüglichen Hausverweisen führen. Bei Hausverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.

d) Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude sowie im Studio (Reithalle) untersagt.

e) Eine Stunde vor Vorstellungsbeginn wird der Schlossplatz als Parkfläche für die Besucher des Landestheaters zur Verfügung gestellt, wenn er nicht durch Sonderveranstaltungen (z.B. Samba-Fest o.ä.) belegt ist. Es wird gebeten, den Schlossplatz nach Vorstellungsende zu verlassen, da er in der Regel eine Stunde nach demselben abgeperrt wird. Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht nicht.

11. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

a) Gerichtsstand ist Coburg. Es findet deutsches Recht Anwendung.

b) Sollten einzelne Teile dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB insgesamt nicht berührt. Der nichtige Teil wird durch eine branchenübliche Regelung ersetzt.

12. Aushang und Einsicht in die AGB

Diese AGB werden an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht. Auf Wunsch wird dem Besucher eine Ausfertigung ausgehändigt.

13. Hinweis zum Datenschutzgesetz

Der Einzelkartenkäufer ist damit einverstanden, dass die mit dem Kauf erhobenen Daten gespeichert werden können.

14. Weitere Hinweise

Sonderservice:

Das Landestheater verfügt über eine drahtlose Schwerhörigenanlage. Die dazu benötigten Kopfhörer sind bei den Logenschließern im 1. Rang kostenlos erhältlich. Körperbehinderten Theaterbesuchern steht eine für Rollstuhlfahrer erreichbare Loge mit separatem Eingang und Aufzug zur Verfügung.

Recht am eigenen Bild:

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für  Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die vom Landestheater Coburg oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung des Ticketinhabers erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes/seiner Stimme in üblicher und angemessener Weise.

Besonderen Bedingungen – Abonnement

Diese Sonderbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landestheaters Coburg. Mit der Aushändigung des Abonnement-Ausweises und der Rechnung gelten der  Abonnement-Vertrag zwischen dem Abonnenten und dem Landestheater als geschlossen und die „Besonderen Bedingungen - Abonnement“ neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landestheaters Coburg als anerkannt.

1. Das Abonnement des Landestheaters Coburg stellt einen Vertrag zwischen dem Dauermieter und dem Landestheater Coburg dar und gilt für die jeweilige Spielzeit. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai (Eingangsdatum) der laufenden Spielzeit gegenüber dem Landestheater Coburg schriftlich gekündigt wird. Ausnahme: Das Jugend-Abo. Das Landestheater Coburg verpflichtet sich gegenüber dem Dauermieter, den gemieteten Platz für den jeweiligen Abotermin zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig mit der Rechnung erhält der Abonnent den Abonnentenausweis. Dieser gilt als Eintrittskarte für alle Vorstellungen der von ihm gewählten Abo-Reihe. Der Ausweis ist bei Eintritt in den Zuschauerraum stets unaufgefordert dem Einlasspersonal vorzuzeigen.

2. Ist der Dauermieter an seinem Vorstellungstermin verhindert, kann er die Karte für einen anderen Aufführungstermin eintauschen, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Dabei besteht kein Anspruch auf die gleiche Preiskategorie bzw. auf den gleichen Sitzplatz. Der Abotausch wird höchstens viermal für eine Spielzeit gewährt und muss spätestens einen Tag vor dem ursprünglichen Vorstellungstermin erfolgen. Ein Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist nur gegen Zahlung des Preisunterschieds zum Einzelkartenpreis möglich. Beim Umtausch ist der Aboausweis an der Theaterkasse vorzulegen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt je Karte und Termin 2,00 €. An der Abendkasse kann kein Umtausch erfolgen. Wahl-Abos sind dem Sinn ihrer Sache gemäß vom Umtausch ausgeschlossen. Umtauschgutscheine und Wahl-Abo-Scheine können nicht für Feiertage, Silvester, für Premieren und Gastspiele eingelöst werden. Sämtliche Umtauschgutscheine werden am Ende der Spielzeit ungültig.

3. Für nicht rechtzeitig getauschte oder versäumte Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.

4. Die Dauermiete ist übertragbar, jedoch haftet dem Landestheater Coburg gegenüber stets der Abonnent.

5. Adressänderungen bitten wir schriftlich dem Landestheater mitzuteilen.

6. Bei Verlust des Abonnentenausweises kann an der Kasse gegen Zahlung von 3,00 Euro ein Ersatzausweis ausgestellt werden (ausgenommen: Jugend-, Wahl- und Studio-Abos). Dabei ist dem Landestheater ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der ursprüngliche Abo-Ausweis verliert damit seine Gültigkeit. Für Aufwendungen des Landestheaters Coburg, die durch den Kartenverlust entstehen, haftet der Abonnent.

7. Terminänderungen sind nicht erwünscht, bleiben jedoch ausdrücklich vorbehalten.

8. Der Abo-Preis kann in voller Höhe oder in zwei Raten zum 30. November (1. Rate) und zum 31. März (2. Rate) entrichtet werden (ausgenommen Jugend-Abo). Der fällige Betrag ist unter Angabe der Kundennummer und der Rechnungsnummer zu überweisen. Das Landestheater Coburg ist berechtigt, für erforderliche Mahnungen Gebühren zu erheben.

9. Hinweis zum Datenschutzgesetz: Der Abonnent ist damit einverstanden, dass die mit der Abonnement-Anmeldung erhobenen Daten gespeichert werden.

Coburg, 1.6.2010

Wolfgang Vatke              Timo Knauer
Verwaltungsdirektor        Abteilungsleiter Verwaltung